Ab 30. Mai 2020 konnten gemäß einem Schreiben des Freistaats an uns die thematischen „Frühlingsspaziergänge“ aus dem Programm der lokalen Akteuere, die noch weiterhin geplant waren, stattfinden oder in geänderter Form.  Es gab dabei Beschränkungen auf der Grundlage der geltenden Allgemeinverfügung, die sich an denen der Gästeführungen orientierte. Der Schutz der Bevölkerung verlangt höchste Priorität, und einer erneuten Ausbreitung des Coronavirus soll bis heute vorgebeugt werden. Ankündigungen und Informationen gab es unter www.frühlingsspaziergang.sachsen.de  zu geplanten Touren. Es gab die Empfehlung, bei Interesse an einer Teilnahme Kontakt mit den Veranstaltern aufzunehmen, um sicher zu sein, dass das Angebot stattfindet. Zu berücksichtigen bzw. einzuhalten waren und sind bis heute:

  • Abstands- und Hygieneregeln: Mindestabstand der Personen untereinander 1,5 m sowie ein Mund-Nasen-Schutz ist mitzuführen und zu nutzen, falls Gebäude betreten werden.
  • Vor dem Hintergrund der Einhaltung der erforderlichen Abstands- und Hygieneregeln kann es Beschränkungen der Teilnehmerzahl geben, die zu beachten sind.

 

Foto: Andreas Reichelt

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